Sachgerechter
Brandschutznachweis
Der Brandschutznachweis benennt alle Anforderungen und stellt diese grafisch in Brandschutzplänen dar.
- Baulicher Brandschutz
- Technischer Brandschutz
- Abwehrender Brandschutz
- Betrieblicher Brandschutz
Bedarfs Analyse
Bereits in der Entwurfsphase der Planung eines Gebäudes entwickeln wir zusammen mit Architekt und Bauherr ein Konzept zum Brandschutz.
Damit werden spätere aufwändige Umplanungen vermieden. Voraussetzung dafür ist eine komplette Analyse zum Thema Brandschutzes Vorort.
Abstimmung
Planungen werden abgestimmt mit dem Entwurfsverfasser, Architekten und Bauherren.
Planung
Aufbauend auf diesem Konzept wird der als Bauvorlage erforderliche Brandschutznachweis nach Landesbauordnung erstellt und durch den Architekten als Entwurfsverfasser und Bauvorlageberechtigter eingereicht, so dass alle brandschutztechnische Auflagen erfüllt und Optimierungsreserven nutzt werden können. Dazu stimmen wir alle Einzelmaßnahmen sorgfältig ab und arbeiten gezielt mit Auftraggebern, Bauaufsicht und Brandschutzdienststelle zusammen.
Kontrolle
Durch die Überprüfung der brandschutztechnischen Maßnahmen im Objekt werden Mängel während der Bauphase rechtzeitig entdeckt. Dies wird durch eine grundsätzliche Plausibilitätskontrolle und ergänzend durch eine systematische Prüfung einzelner brandschutzrelevanter Bauprodukte realisiert.
Durch die Konformitätserklärung wird die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes bescheinigt, Sie ist ein wichtiger Bestandteil für die Nutzungsfreigabe des Objektes.